von Grundstücken, Gebäuden, Anlagen, Gewerbeobjekten
als Wertexpertise oder Verkehrswertgutachten
Wertexpertise über den Wert
Eine Wertexpertise ist kein Verkehrswertgutachten im Sinn des Baugesetzbuches §194 und der daran gegliederten Berechnungsvorschriften.
Eine Wertexpertise wird zur ersten groben Abschätzung der Marktlage erstellt und besitzt nur eine geringe Bearbeitungs- und Prüfungstiefe. Die Wertermittlung ist somit kein Gutachten über den Verkehrswert im eigentlichen Sinn.
Zahlreiche für Gutachten selbstverständliche Teile, wie Begründungen, aufzeigen der Herleitungstatsachen, Plausibilitätsprüfungen, Nachforschungen werden, soweit nicht anders vereinbart, nicht durchgeführt.
Rufen Sie mich an. Ich berate Sie gerne zum geeigneten Wertermittlungsverfahren:
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Gutachten über den Verkehrswert
Ziel jeder Verkehrswertermittlung ist nach § 194 BauGB ein marktgerechter Preis, der Verkehrswert oder auch Marktpreis genannt wird. Dieser wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Wertermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstückes oder des sonstigen Gegenstandes der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.
Um einen möglichst marktgerechten Wert zu ermitteln, also einen, der einem realistischen Verkaufspreis nahe kommt, müssen die für das zu bewertende Objekt geeigneten Wertermittlungsverfahren ausgewählt werden. In den meisten Fällen sind dies das Vergleichswert- das Ertragswert- und das Sachwertverfahren. Können gem. § 8 Abs. 1 der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) mehrere Verfahren angewendet werden, so erhöht dies die Sicherheit des Ergebnisses. Die Verfahren sind nach der Art des Gegenstandes der Wertermittlung unter Berücksichtigung der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr bestehenden Gepflogenheiten und den Umständen des Einzelfalls zu wählen und zu begründen. Besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale wie z.B. eine wirtschaftliche Überalterung, ein überdurchschnittlicher Erhaltungszustand, Baumängel oder Bauschäden sowie von den marktüblich erzielbaren Erträgen erheblich abweichende Erträge können, soweit dies dem gewöhnlichen Geschäftsverkehr entspricht, durch marktgerechte Zu- oder Abschläge oder in anderer geeigneter Weise berücksichtigt werden. Künftige Entwicklungen wie beispielsweise absehbare anderweitige Nutzungen (ImmoWertV, § 4 Abs. 3 Nr. 1) sind zu berücksichtigen, wenn sie mit hinreichender Sicherheit auf Grund konkreter Tatsachen zu erwarten sind.
Begleitung beim Hauskauf
Ich begleite Sie bei der Besichtigung Ihres Wunschhauses.
Durch meine langjährige Erfahrung weiß ich genau, wo Schwächen in der Bausubstanz zu finden sind. Durch eine detaillierte bautechnische Auswertung des Rundgangs kann ich vor dem Kauf mögliche Baumängel,- schäden aufdecken und gebe Ihnen damit Sicherheit für Ihre Investition.
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