AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand: 01.01.2013

1. Geltung

Die Rechtsbeziehung zwischen dem Auftragnehmer und den Auftraggeber bestimmt sich nach dem zugrunde liegenden schriftlichen Vertrag, ergänzt durch die folgenden Bedingungen.

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN- Kaufrechtes.

2. Auftragsbedingungen des Auftraggebers

Auftragsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, außer diese sind im Vertrag schriftlich festgehalten.

3. Änderungen, Ergänzungen und mündliche Absprachen

Änderungen, Ergänzungen und mündliche Absprachen sind nur gültig wenn diese schriftlich vereinbart sind. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag zu übertragen, es sei denn, der Auftragnehmer hat der Übertragung vorher schriftlich zugestimmt.

4. Vertragsgegenstand:

Ist die im Vertrag vereinbarte Leistung.

Dabei handelt es sich um:

  1. Begleitung beim Hauskauf, b)   Beratung, c)   Gutachtenerstellung, d)   Wertexpertisen

5. Ortstermin bei der Begleitung beim Hauskauf:

Grundlage der Begehung/ Ortstermin ist das Erkennen von offensichtlichen und augenscheinlichen Schwachstellen/ Mängeln des Objektes. Die Beurteilung stützt sich auf meine allgemeinen, speziellen und praktischen Erfahrungen im Bereich der Altbausanierung und dem Bau von schlüsselfertigen Neubauprojekten.

6. Dokumentation bei der Begleitung beim Hauskauf:

Der festgestellte Zustand des Objektes hinsichtlich der augenscheinlichen Schwachstellen/ Mängel wird dokumentiert. Die Dokumentation kann in Wort und oder Bild nach Wahl des Auftragnehmers erfolgen.

7. Leistungsziel:

7.1. Leistungsziel für die Begehung im Rahmen der Begleitung beim Hauskauf :

Ist das Erkennen von offensichtlichen und eindeutigen, augenscheinlichen Mängeln durch Wassereintritt von außen in den Keller oder das Dach. Ist das Dach und die Dachkonstruktion nicht frei zugänglich, mind. Höhe zwischen Boden und Dachkonstruktion 1,50m, freier Zugang durch z.B.: Einschubtreppe, Luke mit Leiter, frei von Beplankung mit z.B.: Gipskartonplatten, Holzplatten, Folien, Dämmung,…, erfolgt für das Dach keine Bewertung.

7.2. Das Leistungsziel für die Dokumentation im Rahmen der Begleitung beim Hauskauf :

Ist das Auflisten der bei der Begehung festgestellten Schäden/ Mängel bezüglich des Wassereintrittes.

8. Vorbehalt/ Haftung:

Die Ergebnisse und Beurteilungen können die tatsächlichen Abläufe, Zusammenhänge, Ursachen und Verantwortungen nur beschränkt widergeben. Insbesondere da keine Bauteilöffnungen, Prüfung von Plänen bei der Begleitung beim Hauskauf (wie z.B.: Baugenehmigung, Werkpläne, Statik oder Energieeinsparberechnungen, Bebauungsplan, Grundbuch, etc.) im Leistungsumfang enthalten sind. Mögliche genannte Kosten sind grobe Schätzungen aus der beruflichen Erfahrung des Auftragnehmers, die auf Mutmaßung der möglichen Sanierungs-, Renovierungs- bzw. Instandhaltungsmaßnahmen beruhen. Die genannten Maßnahmen stellen keine Planungsgrundlage oder Ausführungsgrundlage dar. Sie sind nur als Lösungsansatz zu verstehen. Im Leistungsumfang der Begleitung beim Hauskauf oder der Gutachtenerstellung sind keine Architekten-, Ingenieur oder Planungsleistungen und Leistungen aus der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) enthalten. Die Ausführung der Arbeiten sollte durch erfahrene Fachleute und /oder in Zusammenhang mit Bauteilöffnungen, eingehender Planung und Abstimmung der gesetzlichen Vorschriften erfolgen.

Eine Haftung für die Beratung ist aufgrund der augenscheinlichen Begehung ausgeschlossen.

Die Haftung für Schäden –gleich aus welchem Rechtsgrund- wird nur anerkannt, wenn die Schäden vorsätzlich oder grobfahrlässig durch den Auftragnehmer verursacht worden sind. Alle darüber hinausgehenden Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.

Das gilt auch bei Schäden durch eine Nachbesserung. Bei einer Haftung wegen grober Fahrlässigkeit wird die Haftung auf 20% der Auftragssumme begrenzt.

Als Gewährleistung kann der Auftraggeber zunächst nur kostenlose Nachbesserung verlangen. Wird nicht innerhalb angemessener Zeit oder angemessener Frist nachgebessert oder schlägt die Nachbesserung fehl, so kann der Auftraggeber Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung des vereinbarten Honorars (Minderung) verlangen.

Mängel müssen spätestens nach 10 Werktagen nach Zugang der schriftlichen Ausarbeitung beim Auftragnehmer schriftlich angezeigt werden, sonst erlischt der Gewährleistungsanspruch.

Schadenersatzansprüche, die nicht der kurzen Verjährungsfrist des §638 BGB unterliegen, verjähren nach 3 Jahren. Die Frist beginnt mit der Übergabe der schriftlichen Unterlagen.

Die max. Haftungssumme wird wie folgt begrenzt:

3 Millionen Euro für Personenschäden max. 9.000.000 pro Jahr , 500.000 Euro für Sach- und Vermögensschäden, max. 1.500.000 pro Jahr  laut der bestehenden Berufs- Haftpflichtversicherung für baufachlicher Gutachter bei HDI Versicherung AG, Neumarkt 15, 66117 Saarbrücken.

Notwendige Bauteilöffnungen nimmt der Auftraggeber bzw. die von ihm Beauftragen Handwerker auf eigenes Risiko vor. Ebenso der wieder sichere und funktionstüchtige Verschluss der Öffnung.

Sollten keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen sein, gelten die einschlägigen DIN- Normen, die allgemein anerkannten Regeln der Technik, die Bauordnung, etc. die bei Vertragsschluss gültig sind.

9. Pflichten des Auftragnehmers:

Der Auftragnehmer ist unparteiisch und arbeitet nach bestem Wissen und Gewissen.

Der Auftragnehmer behält sich vor, Aufträge zu prüfen und ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm zur Verfügung gestellten Geschäfts- und Betriebsunterlagen ordnungsgemäß aufzubewahren, insbesondere dafür zu sorgen, dass Dritte nicht Einsicht nehmen können.

Die zur Verfügung gestellten Unterlagen sind während der Dauer des Vertrages, sowie nach Beendigung des Vertrages auf Anforderung dem Vertragspartner zurückzugeben.

10. Pflichten des Auftraggebers:

Der Auftraggeber klärt mit dem Eigentümer und ggf. den Mietern (Besitzern) des Objektes, verbindlich vor der Begehung, dass der Auftragnehmer das Objekt mit dem Auftraggeber gemeinsam uneingeschränkt besichtigen darf und Fotos vom Objekt (Innen und Außen), sowie vom Grundstück erstellen und im Gutachten oder Dokumentation verwenden darf.

Der Auftraggeber vereinbart in Abstimmung mit dem Auftragnehmer einen gemeinsamen Besichtigungstermin für das Objekt.

Der Auftraggeber ist für einen sicheren Zugang zum Objekt, betroffenen Bauteilen, etc. verantwortlich. Der Auftraggeber hat entsprechend Gerüste, Leitern, Hubgerät mit Bedienpersonal vorzuhalten. Sollte ein sicherer Zugang nach den Unfallverhütungsvorschriften nicht möglich sein, wird das Objekt, Bauteil,… durch den Auftragnehmer nicht in Augenschein genommen. Der Auftragnehmer ist berechtigt den Termin abzubrechen und vollen Kostenersatz zu verlangen.

11. Vergütung/ Honorar:

Die Vergütung der Begehung, Beratung, inkl. der An- und Abfahrtspauschalen und, falls beauftragt, der Dokumentation, Gutachten erfolgt laut den im Vertrag vereinbarten Preisen. Sollte keine Vereinbarung getroffen sein wird je angefangene Stunde der Arbeitsleitung durch Markus Stirn ein pauschaler Honorarsatz von 80.-€ brutto/ 67,22€ netto, zuzüglich Fahrtkosten je km 0,40€ brutto (0,34€ netto) und ggf. weitere dokumentierte Ausgaben für die Leistungserbringung in Rechnung gestellt.

Externe Leistungen die ggf. auch erst nach der Beauftragung nötig werden wie Laboruntersuchungen, Einsatz von Messgeräten, Zuziehung von Sonderfachleuten werden direkt zwischen dem Auftraggeber und dem entsp. Leistenden abgerechnet.

Telefonische Auskünfte, Beratungen oder dergleichen werden auch nach Abschluss des Auftrages mit 12,-€ brutto je angefangene 10 Minuten in Rechnung gestellt.

Die Vergütung ist nach Rechnungsstellung innerhalb von 10 Tagen fällig. Danach werden Mahnungszinsen ohne weitere Mahnung in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet.

Es werden folgende Abschlagszahlungen vereinbart:

1. Rate bei Vertragsschluss 60% der geschätzten oder als Festpreis vereinbarten Kosten

2. Rate. 40% nach Abnahme, aber vor Übergabe der Unterlagen, der Planung, etc. an den Auftraggeber. Der Auftraggeber kann Ansprüche aus diesem Vertrag nur dann aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn die Gegenforderung des Auftraggebers unbestritten und rechtskräftig ist. Mit der vollständigen Zahlung, auf das in der Rechnung angegebenen Konto, sind alle Ansprüche des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber aus diesem Vertrag erfüllt.

12. Vertragslaufzeit:

Dieser Vertrag beginnt ab Vertragsunterzeichnung und endet spätestens mit Erledigung der im Vertag vereinbarten Leistung und ggf. der Übergabe von Plänen, Gutachten, etc. . 

Die Erstellung von Dokumentationen bzw. Gutachten erfolgt nach Auftragseingang. Grundlage hierzu i

a. der Ortstermin

b. vorliegen aller Dokumente/ Akten

c. vorliegen aller behördlichen Auskünfte

Nach Vorlage der unter a- c gelisteten Unterlagen erfolgt die Gutachtenerstellung in der Regel innerhalb von 10 Wochen.

Dem Auftragnehmer steht es frei dem Auftraggeber die Unterlagen (Rechnungen, Aufträge, Gutachten, Dokumentationen, Pläne,…) in Papierform (1fach) oder als pdf Dokument auszuhändigen. Unterlagen in Papierform sind persönlich beim Auftragnehmer nach Fertigstellung und Anzeige beim Auftraggeber binnen 10 Tagen abzuholen und im Büro abzunehmen. Werden die Unterlagen nicht in der Frist abgeholt, gilt die Leistung als abgenommen und der Restbetrag wird zur Zahlung fällig.

Unterlagen die der Auftragnehmer in digitaler Form an den Auftraggeber versendet gelten 10 Tage nach dem Versand als abgenommen, wenn kein schriftlicher Wiederspruch eingereicht wird.

Unabhängig von der Vertragslaufzeit ist eine außerordentliche Kündigung jederzeit möglich.

Außerordentliches Kündigungsrecht besteht insbesondere dann, wenn einer der Auftragnehmer oder Auftraggeber gegen eine Hauptpflicht des Vertrages verstößt und trotz schriftlicher Abmahnung nicht innerhalb einer Frist von mind. 30 Werktagen den vertragsgemäßen Zustand wiederherstellt.

Nutzungsrechte:

Der Auftraggeber erhält an den vertragsgemäßen Leistungen des Auftragnehmers ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht. Der Auftragnehmer darf alle Ergebnisse der erbrachten Leistungen nur für eigene Zwecke nutzen. Ohne schriftliche Einwilligung des Auftragnehmers darf er diese weder Dritten zugänglich machen, noch veröffentlichen.

13. Vertraulichkeit

Die Vertragsparteien verpflichten sich wechselseitig, die ihnen unter dem Vertrag von der jeweils anderen Partei zugänglich gemachten Informationen, sowie Kenntnisse, die sie bei der Gelegenheit der Zusammenarbeit über Angelegenheiten der anderen Vertragspartei erlangen, vertraulich und während der Dauer, sowie nach Beendigung des Vertrages ohne die schriftliche Einwilligung der betroffenen Partei nicht zu verwenden oder zu nutzen oder an Dritte weiter zugeben. Die vorstehende Vertraulichkeitsverpflichtung findet keine Anwendung, falls jeweils die andere Vertragspartei die Information nachweislich von Dritten rechtmäßig erhalten hat oder die Information bei Vertragsschluss bereits allgemein bekannt war bzw. nachträglich ohne Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen bekannt wurden.

14. Erfüllungsort und Gerichtsstand:

Gerichtsstand ist Kronach. Erfüllungsort ist Tauschendorf.

Der Auftragnehmer bestimmt seinen Arbeitsort und seine Arbeitszeit eigenverantwortlich.

15. Datenschutzerklärung:

Ihre Daten unterliegen der Regelung des Datenschutzgesetztes und werden nicht an Dritte weitergegeben. Ihre Daten werden ausschließlich für die Abwicklung der jeweils vereinbarten Dienstleistung genutzt. Die Löschung der gespeicherten personenbezogenen Daten erfolgt, wenn Sie Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen, wenn ihre Kenntnis zur Erfüllung des mit der Speicherung verfolgten Zwecks nicht mehr erforderlich ist oder wenn ihre Speicherung aus sonstigen gesetzlichen Gründen unzulässig ist.

Kundenkontakt: Sollte im Vertrag vereinbart worden sein, dass der Auftragnehmer dem Auftraggeber in unregelmäßigen Abständen per SMS, E- Mail, Fax, Telefon oder per Post Informationen oder kontaktieren darf, kann der Auftraggeber dies jederzeit widerrufen.

Auskunftsrecht: Auf schriftliche Anfrage werden wir Sie gern über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten informieren.

Sicherheitshinweis: Der Auftragnehmer ist bemüht die personenbezogenen Daten des Auftraggebers durch Ergreifung aller technischen und organisatorischen Möglichkeiten so zu speichern, dass sie für Dritte nicht zugänglich sind. Bei der Kommunikation per E- Mail kann die vollständige Datensicherheit von Auftragnehmer nicht gewährleistet werden, so dass der Auftragnehmer dem Auftraggeber bei vertraulichen Informationen den Postweg empfiehlt.

Tauschendorf im Januar 2013

Markus Stirn